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17.08.2011

Anspruch auf Refinanzierung der eGK-Kartenterminals

Bestellung der eGK-Kartenterminals bis zum 30.09.2011 sichert Anspruch auf Refinanzierung


Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich am 17.08.2011 in Berlin darauf geeinigt, dass die Bestellung der Kartenterminals für die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bis zum 30. September den Anspruch auf die Refinanzierung sichert.

Die KV-Telematik-ARGE  empfiehlt aus diesem Grunde allen Ärzten, sich die rechtzeitige Bestellung der Geräte  (vor dem 01.10.2011)  – als Nachweis gegenüber der jeweiligen KV –  durch den Lieferanten mit Bestelldatum und voraussichtlichem Lieferdatum bestätigen zu lassen.

Erstattungsanträge dürfen bei der KV  aber erst eingereicht werden, wenn das oder die stationäre(n) Kartenterminal(s) voll funktionsfähig am PVS installiert wurde(n).

Dem Erstattungsantrag muss die Bestellbestätigung (vor dem 01.10.2011) des Lieferanten in Kopie beigefügt werden.

Bis zu welchem Datum die Erstattungsanträge aufgrund dieser neuen Regelung spätestens bei der zuständigen KV eingegangen sein müssen (30.11.2011? oder 31.12.2011?) muss jede KV noch mit den regionalen Kostenträgern vertraglich vereinbaren.