19.08.2009 - 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung durch das BMG

Das BMG hat für die Zeit nach dem 27. September Vorkehrungen getroffen, damit die Testmaßnahmen der Gesundheitskarte weitergehen können.

Im Bundesgesetzblatt von Nr. 54 vom 19. August, Seite 2858 - ( www.bgbl.de/Xaver/start.xav ) ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte als PDF-Datei veröffentlicht worden.

Gem. § 5b Abs. 5 der Rechtsverordnung kann das BMG alle Entscheidungen des Projektausschusses und des Schlichtergremiums beanstanden. Werden die Beanstandungen nicht innerhalb einer vom BMG gesetzten Frist behoben, trifft das BMG die endgültige Entscheidung. Die Gematik ist damit vom BMG zu einem weisungsgebundenen Organ degradiert worden.


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