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Profil
Die KV Telematik ARGE
Im Auftrag der ärztlichen Selbstverwaltung
Die kassenärztlichen Vereinigungen sind verantwortlich für das Anbinden der Arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur. Die Betriebsverantwortung für die Verordnungsserver und den weitergehenden Anwendungen soll durch eine Zulassungs- und Zertifizierungslösung wahrgenommen werden. Dieses Zulassungsverfahren wird über die Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft KV-Telematik-ARGE organisiert.
Neben der Zulassung von Telematik-Zugangsnetzen und Telematik-Diensten werden die Testregionen zur Einführung der Gesundheitstelematik für die Leistungserbringer koordiniert und betreut. Die KV-Telematik-ARGE organisiert und steuert die Entwicklung und den Betrieb von spezifischen Telematik-Systemen und –Diensten im KV-Verbund.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des Öffentlichen Rechts und haben im Jahr 2006 die KV-Telematik-ARGE zu diesem Zweck als Gesellschaft bürglichen Rechts gegründet. Gesellschafter der KV-Telematik-ARGE sind ausschließlich die KVen und die KBV.