Kartenlesegeräte

Zugelassene stationäre aber nicht erstattungsfähige Geräte

Zugelassene stationäre MKT-Kartenterminals

Hinweis zur Verwendung  zugelassener und installierter MKT:

Leistungserbringer, die mit einem durch die gematik zugelassenen MKT bereits ausgestattet sind, dürfen die bereits installierten Geräte für den Basis-Rollout weiterverwenden. Ein Austausch des MKT ist beim Übergang auf volle Funktionalität gemäß § 291a SGB V (Online-Funktionalität) notwendig, da diese Geräte nicht migrationsfähig sind.

Es handelt sich ausdrücklich um eine Bestandsregelung für bereits in der Praxis vorhandende MKT-Geräte. Nach dem 25.03.2011 neu beschaffte MKT-Kartenterminals (z.B. Cherry ST 2052 UGZ) dürfen zum Einlesen der eGK nicht verwendet werden. Für  MKT-Geräte besteht generell kein Erstattungsanspruch.

 

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