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Karten
Elektronische Gesundheitskarte eGK

Sie enthält genau wie ihre Vorgängerin so genannte administrative Daten. Das sind unter anderem Name, Geburtsdatum sowie Angaben zur Versicherung und die Krankenversichertennummer. Neu dagegen ist, dass auf die eGK außerdem ein Bild des Versicherten aufgebracht wird.
Die neue Gesundheitskarte dient wie die alte Krankenversichertenkarte als Versicherungsnachweis und berechtigt damit zur Inanspruchnahme
von vertragsärztlichen Leistungen.
Die alte Krankenversichertenkarte ist noch mit einem einfachen Speicherchip ausgestattet. Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält dagegen einen Mikroprozessorchip. Dieser Chip ist programmierbar und kann zahlreiche verschiedene Aufgaben ausführen.
Rezepte sollen zum Beispiel in Zukunft nicht mehr auf Papier ausgestellt werden, sondern mithilfe der Karte in elektronischer Form als eRezept zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich erhalten die Versicherten die Möglichkeit, ihre persönlichen
Gesundheitsdaten mittels Karte speichern zu lassen. Das können u.a. medizinische Daten für die Notfallversorgung sein, z. B. Dauerdiagnosen wie Herzinsuffizienz oder der Hinweis auf einen internen Defibrillator oder auf Gerinnungsstörungen, aber auch Hinweise auf notfallrelevante Medikationen ( z. B. Beta-Blocker, Heparin, Antiepileptikum etc) zur Information des behandelnden Arztes.
Der Schutz der Daten wird durch ein umfassendes Sicherheitskonzept klar geregelt. Durch ein Verschlüsselungsverfahren sind die gespeicherten Informationen auf jeden Fall vor unbefugten Zugriffen geschützt. Zudem kann auf die sensiblen Gesundheitsdaten nur in Verbindung mit dem elektronischen Heilberufsausweis (Arztausweis) zugegriffen werden. Außerdem werden die Zugriffe im Speicherchip der Gesundheitskarte protokolliert.