Lesegeräte
Welches Lesegerät passt in Ihre Praxis?
Übersicht über zugelassene stationäre und mobile Kartenlesegeräte, Testberichte, Adressen von Herstellern etc. ... Mehr lesen
KV-CONNECT Governance
Über SmartCards – die Karten der neuen Telematikinfrastruktur.
Zur Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
In bundesweit sieben Testregionen findet derzeit die Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) statt. Mehr lesen
Informationen aus dem Bereich Gesundheitstelematik.
Informieren Sie sich, welche Möglichkeiten der Kostenerstattung für Ihre Praxis in Frage kommen.
Hier finden Sie als Hersteller von Arztsoftware Informationen zur Einbindung von Features inPraxis-EDV-Systeme
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In unserem Glossar finden Sie eine Übersicht über sie speziellen Telematik-Begriffe im Gesundheitswesen
Die KV Telematik ARGE ist die Telematik-Arbeitsgemeinschaft der bundesdeutschen Kassenärztlichen Vereinigungen ...
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Welches Lesegerät passt in Ihre Praxis?
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Sie wenden sich, an die für Sie zuständige KV. Der Offline-Weg ist von den KVen dabei zwingend umzusetzen. Eine genaue Beschreibung des Beantragungsweges finden Sie unter den Menüpunkten "Kartentypen/SMC".
Auch in diesem Fall nimmt die zuständige KV (KBV für Privatärzte) Ihren Antrag entgegen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter den Menüpunkten "Kartentypen/SMC".
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bildet die rechtliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Der Gesetzgeber möchte die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern. Es werden konkrete Anwendungen der Gesundheitskarte im Gesetz genannt: Das elektronische Rezept soll den Medienbruch des Papierformulars beenden, es sollen Notfalldaten im akuten Fall bereitgestellt werden und bei der Verschreibung von Arzneien soll ein Abgleich mit den medizinischen Daten möglich sein um Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten und Doppelmedikamention auszuschliessen.
Mit der neuen Gesundheitskarte kan man sich im europäischen Ausland behandeln lassen. Dem Missbrauch wird durch ein Bild des Versicherten vorgebeugt. Notfalldaten weisen im Bedarfsfall auf Allergien und Medikamenteunverträglichkeiten hin. Rezepte können ebenfalls auf ihr gespeichert werden.
Die elektronische Gesundheitskarte und der Heilberufsausweis werden zunächst mit den weiteren Komponenten der Telematikinfrastruktur in vier Stufen getestet. Die erste Stufe erfolgt mit Testdaten unter Laborbedingungen von Seiten der Gematik. Die grundsätzliche Praxistauglichkeit wird in praktischen Tests durch Fachanwender (Ärzte) zentral in der Gematik durchgeführt. Nach den erfolgreichen Tests unter Laborbedingungen finden in acht Testregionen Feldtests unter realen Bedingungen statt. Diesen Test führen bis zu 10.000 Versicherte und die zuständigen Kosten- und Leistungsträger durch. In der vierten Teststufe werden die Feldtests auf bis zu 100.000 Versicherte erweitert. Diese 100.000er Tests sind auch die Basis für die bundesweite Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte.
Die Leistungserbringer und die Versicherten würden sich in die Abhängigkeit der Industrie begeben, mit allen Nachteilen zu den von der Industrie vorgegebenen Konditionen. Zudem ist der Datenschutz bei einer Selbstverwaltung eher gewährleistet.
Nein, zum Lesen der neuen eGK Karten benötigen Sie neue Terminals. Unter den Menüpunkten "Gesundheitstelematik/eGK Basisrollout" finden Sie eine Auflistung der von der Gematik zugelassenen Lesegeräte. Multifunktionskartenterminals (MKT) können aber den Chip der eGK auslesen und sind mit einem Softwareupdate für die erste Stufe des Rollouts (MKTplus-Szenario) ausreichend.
Die Kosten der unter den Menüpunkten "Gesundheitstelematik/eGK Basisrollout" genannten Lesegeräte liegen bei ca. 350 bis 450 Euro.
Mit Einführung der eGK wird die bisherige Krankenversichtertennummer durch eine neue abgelöst werden. Diese neue Nummer orientiert sich an der Rentenversichertennummer.
Ja, der Patient kann die Zugriffsrechte auf die freiwilligen Anwendungen, wie die elektronische Patientenakte, einzelnen Ärzten, Praxen oder Krankenhäusern gestatten. Der Zugriff auf die Daten muss vom Patienten durch Eingabe seiner PIN gestattet werden. Seinem Hausarzt kann er aber auch Dauerrechte einräumen, um so, in Abwesenheit des Patienten darauf zugreifen zu können. Die Zugriffe werden protokolliert.
Nach drei fehlgeschlagenen Versuchen wird der Zugriff gesperrt. Gesperrte Karten können aber durch einen Personal Unblocking Key (PUK) entsperrt werden, danach kann eine neue PIN eingegeben werden.
Erforderlich ist die PIN Eingabe bei der Einsichtname der medizinischen Informationen mit der eGK, der Datenspeicherung mit eHBA und Erteilung von Dauerberechtigungen. Nicht Erforderlich ist die PIN Eingabe bei Notfällen um auf die Notfalldaten zuzugreifen, beim Empfang in der Arztpraxis und dem Schreiben von eRezepten auf die eGK.