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Karten
Security Module Card SMC
Die deshalb auch als Institutionenkarte bezeichnete Karte ist ein Signierinstrument mit einem institutionsspezifischen Zertifikat. Sie entspricht technisch weitgehend dem Heilberufsausweis, ist jedoch nicht personen- sondern institutionsbezogen und wird lediglich bei Systemstart mit einer PIN freigeschaltet.
Sie bildet als SMC Typ-B (SMC-B) als universelles Werkzeug die Identität einer Institution in der Telematikinfrastruktur ab, während die SMC Typ-A (SMC-A) innerhalb einer Institution zur Zuweisung von Rechten gegenüber der eGK genutzt wird. Die SMC Typ-K (SMC-K) enthält die notwendigen Zertifikate und Schlüsselpaare für den Konnektor.
Die Security Module Card (SMC) wird von verschiedenen Sektoren herausgegeben. Grundsätzlich liegt dabei die optische Gestaltung in der Verantwortung der jeweiligen Sektoren.
Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich grundsätzlich auf die von der KV Telematik ARGE herausgegebenen SMC-Karten Typ A und B für den Sektor der niedergelassenen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten.
Wer bekommt eine SMC-B/-A-Karte?
Die KV Telematik ARGE gibt auf Antrag dem berechtigten Antragssteller eine SMC-Karte Typ B heraus. Die SMC-A-Karte bekommt der berechtigte Besteller. Berechtigte sind in diesem Fall die in den Kassenärztlichen Vereinigungen organisierten Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten. Andere verkammerte Heilberufler wie z.B. die Zahnärzte oder die Apotheker wenden sich bitte an die Herausgeber der SMC-Karten für ihren Sektor.
- Nähere Informationen zur Beantragung Ihrer SMC-B-Karte erhalten Sie hier!
- Nähere Informationen zur Beantragung Ihrer SMC-A-Karte erhalten Sie hier!