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22.12.2011

GKV-Versorgungsstrukturgesetz


22.12.2011
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22.12.2011 - in Kraft ab 01.01.2012 - verpflichtet die Krankenkassen bis Ende 2012 an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten nach § 291a SGB V auszugeben. Andernfalls dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen.